Vorlegungsanspruch

Vorlegungsanspruch
Anspruch auf Vorlegung einer in fremdem Besitz befindlichen Urkunde zur Einsichtnahme. Anspruchsberechtigt ist nach §§ 810 BGB, 422, 429 ZPO derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Vorlegung hat.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Deutsches Urheberrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das …   Deutsch Wikipedia

  • Erster Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberpersönlichkeitsrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweiter Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”